Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden
Geltungsbereich 1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der lexMate – Marios & Paris Kastanias GbR, Wolsteinkamp 7, 22607 Hamburg, Eigentümer der Marke lexMate (im folgenden "Auftragnehmer"), gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung nicht anerkannt. Die Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt. 2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber aus laufenden Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines weiteren Hinweises bedarf. Vertragsabschluss und Preise 1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nichts anderes ergibt oder dieser nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt. 2. Mündliche oder durch Datenübertragung erteilte Aufträge sind beiderseits bindend, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt oder die Ware mit Rechnung an den Käufer übersandt hat oder mit der Ausführung des Auftrages begonnen wurde. Gleiches gilt auch für Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden. 3. Alle Preise gelten nur für Wiederverkäufer und verstehen sich in „EURO“ (€) und „ab Werk“ ausschließlich Verpackung und Transport, die jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden. 4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. 5. Der Mindestauftragswert beträgt 100,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Bei Aufträgen ab einem Netto-Warenwert von 1500,00 Euro erfolgt die Lieferung zum Firmensitz des Käufers innerhalb Deutschlands frachtfrei einschließlich Verpackung.
Warenlieferung und Leistungszeit 1. Die bestellten Waren werden vom Auftragnehmer schnellstmöglich, regelmäßig innerhalb von 5 Werktagen, nach Auftragseingang zum Versand gebracht. Der Beginn der angegebenen Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtung voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 2. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer einer Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit im Falle höherer Gewalt oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender oder unvorhersehbarer Umstände, wie z.B. Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Rohstoffbeschaffungs-Schwierigkeiten, nicht rechtzeitige Belieferung durch Unterlieferanten. Diese Umstände sind auch dann vom Auftragnehmer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vom Auftraggeber vorliegenden Verzuges entstehen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, so ist der Auftragnehmer und der Auftraggeber berechtigt, nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. 3. Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach dessen Verzug eine angemessene Frist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Auftraggeber in diesem Fall nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Auftraggeber wegen des vom Auftragnehmer zu vertretenen Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dem Auftragnehmer nicht Vorsatz trifft. 4. Zu Teillieferungen und vorzeitigen Lieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, sofern dem kein erkennbares Interesse des Auftraggebers entgegensteht. 5. Der Auftraggeber prüft Lieferschein und Rechnung unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit. Für den Fall, dass andere Ware als die bestellte Ware geliefert wird oder fehlerhafte Mengen geliefert werden, sollte der Auftraggeber sich unmittelbar mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzen. Schuldhaft verzögerte Reklamationen werden nicht berücksichtigt. 6. Leistungsort ist der Ort des Versandhandels der entsprechenden Produkte. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu versendenden Sache geht in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser die Ware in Empfang nimmt oder in Annahme oder Schuldnerverzug gerät. 7. Änderungen und Weiterentwicklungen der Produkte des Auftragnehmers im Rahmen des technischen Fortschritts bleiben ohne besondere Benachrichtigung vorbehalten, es sei denn, die Änderung ist im Einzelfall für den Käufer unzumutbar.
Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber zustehen. Bei ständiger Geschäftsbeziehung gilt der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Lieferungen bis zum Ausgleich des Kontokorrentsaldos 2. Bei Zugriff auf die Vorbehaltsware durch Dritte, insbesondere durch Gerichtsvollzieher, wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftraggebers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. 3. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftraggeber die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet hierfür der Auftraggeber. 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Zahlungsbedingungen 1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wird, ist der Kaufpreis zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Discount- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. 2. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 3. Bei Teillieferungen begründet die Rechnung die Fälligkeit hinsichtlich der ausgelieferten Artikel. 4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen und den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen möglicher Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. 6. Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. 7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Auslieferung der Ware von einer Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig zu machen. Gefahr- und Kostentragung 1. Die Lieferung bestellter Waren durch den Auftragnehmer erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 2. Die Gefahr auch für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware geht in jedem Fall und unabhängig von der Verpflichtung zur Frachttragung mit der Übergabe an den Versandbeauftragten, spätestens aber mit Verlassen des Werkes auf den Auftraggeber über. 3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Ware zu versichern. Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers wird die Ware auf seine Kosten durch den Auftragnehmer gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
Gewährleistung und Haftung 1. Offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeiten müssen dem Auftragnehmer umgehend nach Erhalt der Waren, verdeckte Mängel umgehend nach ihrer Entdeckung, mitgeteilt werden. 2. Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. 3. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen. 4. Rücksendungen, die nicht auf einem Rücktrittsrecht des Auftraggebers im Rahmen seiner Gewährleistungsrechte beruhen, werden nur mit vorherigen Einverständnis von Auftragnehmer angenommen. Falls dies nicht vorliegt, kann der Auftragnehmer die Annahme verweigern bzw. die Ware auf Kosten des Absenders zurücksenden. 5. In Sonderanfertigung hergestellte Waren sind grundsätzlich von einem Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Datenschutz 1. Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer in einer automatischen Datei gespeichert und für den ausschließlich internen Geschäftsverkehr verarbeitet (Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz). 2. Der Auftraggeber willigt in die Verarbeitung der über ihn unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer ein.
Erfüllungsort / Gerichtsstand / geltendes Recht 1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Haupt- und Nebenpflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie aller aus dem Vertragsverhältnis herrührenden gegenseitigen Rechte und Pflichten ist Hamburg. 2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder der Lieferbedingen im übrigen nicht.
lexMate - Kastanias GbR Stand: 01.05.2010
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